
Nachrüstungen zur Sicherheitstechnik
Sicherheitstechnische Bestimmungen
Die sicherheitstechnischen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 43 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreiben vor, dass Werkzeugmaschinen mit einer Futterschutzeinrichtung ausgestatten sein müssen, so dass der Bediener bei Dreh-, Fräs-, Bohr- oder Schleifarbeiten nicht versehentlich durch das laufende Futter oder fliegende Späne und/oder Flüssigkeiten verletzt werden kann.
Die von uns angebotenen Futterschutzeinrichtungen sind so konstruiert, dass sie an fast jede Werkzeugmaschine mit geringem Aufwand nachträglich angebaut werden können.
Auf Wunsch kann der Anbau auch vor Ort durch unsere Monteure erfolgen. Alle Schutzeinrichtungen sind aus sehr hochwertigen und robusten Materialien gefertigt und
entsprechen den derzeitigen sicherheitstechnischen Bestimmungen (CE-Kennzeichnung).
Die Nachrüstung kann folgende Arbeiten beinhalten:
1. Anbau eines abschließbaren Hauptschalters
2. Erneuerung unzulässige Schalter und elektrische Bedienelemente
3. Montage von Not-Halt-Tastern oder von einem Not-Halt-Seilzug
4. Montage von Sicherheitsschaltern, zweikanalig mit Zuhaltung
5. Montage eines Drehfutter-, Bediener-, und Spindelschutzes
6. Montage einer Abdeckung für Zug- und Leitspindel
7. Montage einer Motorbremse
8. Nachrüstung mit einer E-Bremse im Spindelstock
9. Nachrüstung einer Arbeitsplatzleuchte
10. Nachrüstung einer Maschinenrückwand
11. Elektrische Einbindung der Sicherheitsmaßnahmen in die vorhandene Elektrik, konventionell oder Steuerung, gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.
12. DGUV V3 Prüfung und Prüfung nach BetrSichV